Menschenrechte
thyssenkrupp bekennt sich zu höchsten Nachhaltigkeitsstandards, die ökologische und soziale Verantwortung sowie eine gute Corporate Governance umfassen.
Bei thyssenkrupp* haben wir mit unserem Leitbild einen unternehmensweiten Kompass geschaffen, der unser Handeln und Verhalten leitet. Dazu gehört selbstverständlich auch die Achtung der Menschenrechte als ein zentraler Wert bei thyssenkrupp. Wir bekennen uns zur Internationalen Charta der Menschenrechte der Vereinten Nationen und ihrer Umsetzung innerhalb des gesamten Unternehmens. Unser Engagement zeigen wir auch durch die Unterzeichnung der 10 Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen.
Die wesentlichen Grundsätze und Regeln unseres Handelns sowie die Maßstäbe, die wir uns im Umgang mit Geschäftspartnern und Stakeholdern setzen, sind im thyssenkrupp Code of Conduct zusammengefasst. Dieser bildet den obersten Orientierungsrahmen für den Vorstand sowie für alle Führungskräfte und Mitarbeitenden von thyssenkrupp. Der thyssenkrupp Code of Conduct enthält alle grundlegenden Prinzipien und Regeln für ein verantwortungsvolles und ethisches Verhalten gegenüber Personen innerhalb und außerhalb des Unternehmens. Nach diesen richten wir unser Handeln aus. Wir wirken zudem daraufhin, dass unsere unmittelbaren Lieferanten die Menschenrechte achten und setzen uns dafür ein, dass dies auch bei mittelbaren Lieferanten der Fall ist.
Nachhaltigkeit ist ein integraler Bestandteil unserer Geschäftsstrategie
thyssenkrupp bekennt sich zu höchsten Nachhaltigkeitsstandards, die eine gute Corporate Governance sowie ökologische und soziale Verantwortung umfassen. Als internationales Unternehmen entwickeln wir Technologien und Lösungen für künftige Markt- und Kundenbedürfnisse. Um mit innovativen Produkt- und Servicelösungen den nachhaltigen Erfolg unserer Kunden zu sichern, beziehen wir weltweit Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen. Grundlage dafür ist eine verantwortungsvolle und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung.
Policies und unternehmensweite Standards
Menschenrechte werden bei thyssenkrupp in folgenden Policies, Richtlinien und Standards adressiert.
Unser Leitbild haben wir bei thyssenkrupp gemeinsam entwickelt und darin festgeschrieben, wie wir mit Kunden, Kolleginnen und Kollegen, Investoren und der Gesellschaft insgesamt umgehen. Das zeigt sich in unserem Engagement und darauf sind wir stolz.
Die wesentlichen Prinzipien und Grundregeln unseres Handelns sowie für unser Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und Öffentlichkeit sind im thyssenkrupp Code of Conduct zusammengefasst. Er bietet Mitarbeitenden, Führungskräften und Vorstand gleichermaßen einen Orientierungsrahmen.
2015 haben die thyssenkrupp AG, der Konzernbetriebsrat, die Gewerkschaft IG Metall und der Weltverband der Industriegewerkschaften "IndustriALL Global Union" ein International Framework Agreement (IFA) über weltweite Mindestarbeitsstandards bei thyssenkrupp geschlossen. Neben der Anerkennung der Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) und der Anerkennung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte umfasst das IFA etwa Grundsätze zu gutem Arbeits- und Gesundheitsschutz, zu Chancen der beruflichen und persönlichen Entwicklung, zum Recht auf angemessene Vergütung, zum Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit und dem Verbot von Diskriminierung jeder Art.
Zudem hat thyssenkrupp einen internationalen Ausschuss unter Beteiligung von Konzernbetriebsrat, Europäischem Betriebsrat und Gewerkschaften eingerichtet, der die Aufgabe hat, bei Verstößen oder Streitfällen, die vor Ort nicht gelöst werden können, einzugreifen. Die Bearbeitung der eingehenden Hinweise erfolgt vereinbarungsgemäß in Absprache zwischen dem Internationalen Ausschuss und thyssenkrupp.
Wir haben bei thyssenkrupp einen Supplier Code of Conduct entwickelt, der unsere Erwartungen an Lieferanten klar formuliert. Der Supplier Code of Conduct beruht auf den Prinzipien des United Nations Global Compact und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Unser Anspruch ist es, nur noch mit Lieferanten zusammenzuarbeiten, die sich nach den darin festgelegten Grundsätzen richten sowie in dem Zusammenhang national geltende Gesetze einhalten.
Das Umwelt- und Energiemanagement von thyssenkrupp und der betriebliche Umweltschutz in den Geschäften werden kontinuierlich verbessert, um auf ökologisch, ökonomisch und gesellschaftlich angemessene Art und Weise Umweltauswirkungen zu minimieren, Energie und Ressourcen zu schonen und die Vielfalt der natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Die Basis für das weltweite Umwelt- und Energiemanagement von thyssenkrupp ist die Gruppenrichtlinie zum Umwelt- und Energiemanagement. Diese gilt in Ergänzung zu landesbezogenen Vorgaben, Branchenregelungen oder unternehmensspezifischen Anforderungen für alle Unternehmen und Ebenen von thyssenkrupp.
Diese Richtlinie beinhaltet Regelungen zu den folgenden Punkten:
Organisation, Aufgaben und Verantwortlichkeiten,
Umwelt- und Energiemanagementsysteme,
Umwelt- und Energiedaten,
Umwelt- und energiebezogene Leistungen, Ziele und Programme,
Risiko- und Krisenmanagement,
Interne und externe Kommunikation.
thyssenkrupp Arbeitssicherheits- und Gesundheitspolitik
Die thyssenkrupp Standards für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Occupational Safety & Health, OSH) sind in verschiedenen Gruppenrichtlinien und -vorschriften umgesetzt. Vor allem im Leitbild, in der Arbeitssicherheits- und Gesundheitspolitik und im Detail in der Gruppenrichtlinie „Arbeitssicherheit und Gesundheit“ in Verbindung mit dem Managementhandbuch Arbeitssicherheit und Gesundheit, das den Anforderungen der internationalen Norm ISO 45001 entspricht.
Die behandelten Themen umfassen nicht nur physische Aspekte der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, sondern auch die psychische Gesundheit. Das Ziel unserer Standards für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ist es,
ein konzernweit einheitliches Verständnis von Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement zu schaffen,
Verantwortlichkeiten, Pflichten und Mindeststandards im Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement zu definieren (in Ergänzung zu den bestehenden gesetzlichen Regelungen),
eine geeignete Organisationsstruktur für das Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement zu schaffen, um Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden sowie das Bewusstsein, die Motivation und die Fähigkeiten zur individuellen Gesundheitsförderung zu stärken und Mitarbeitende mit eingeschränkten Fähigkeiten bei thyssenkrupp so weit wie möglich einzubeziehen.
Der Abbau bestimmter Mineralien trägt teilweise zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen und zur Finanzierung von Gewaltkonflikten in den Herkunftsregionen bei. Aufgrund des höheren Risikos sind in der EU-Verordnung über Konfliktmineralien und in der US-Verordnung über Konfliktmineralien (Dodd-Frank Act) Mindestanforderungen an die Sorgfaltspflichten und die Berichterstattung bei der Beschaffung dieser Mineralien festgelegt. Diese Verordnungen legen den Schwerpunkt auf bestimmte Regionen, z. B. die Demokratische Republik Kongo (DRK) und die angrenzenden Länder, in denen ein besonders hohes Risiko besteht.
Konfliktmineralien enthalten Tantal, Zinn, Wolfram (und die Erze, aus denen sie gewonnen werden) und Gold, unabhängig davon, wo sie gewonnen, verarbeitet oder verkauft werden.
thyssenkrupp ist nicht der SEC-Aufsicht unterstellt und hat daher keine rechtliche Verpflichtung, die Anforderungen zu Konfliktmineralien der Section 1502 des Dodd-Frank Act zu erfüllen. Gleichzeitig erkennen wir an, dass die Bestimmungen unsere direkten und indirekten Kunden dazu auffordern, entsprechende Sorgfaltsprüfungen innerhalb ihrer weltweiten Lieferketten durchzuführen.
thyssenkrupp hat das Ziel, Sklaverei und Menschenhandel sowohl in der Lieferkette als auch in den eigenen Aktivitäten auszuschließen. Unsere entsprechenden Bemühungen werden im "thyssenkrupp Modern Slavery Statement 2023/2024" beschrieben, welches gemäß den Anforderungen des United Kingdom Modern Slavery Act (2015), des Australian Modern Slavery Act (2018) und Kanadas Fighting Against Forced Labour and Child Labour in Supply Chains Act (2024) verfasst wurde.
Wir bei thyssenkrupp haben ein konzernweites Konzept und eine entsprechende Organisationsstruktur entwickelt, um eine nachhaltige Kultur für die Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu schaffen. Ergänzend zu den oben einzeln aufgeführten Standards und Regelwerken findet sich unser Verständnis von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zusammengefasst auch in unserer Grundsatzerklärung.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden in Deutschland sind nach diesem Gesetz gesetzlich dazu verpflichtet, die Einhaltung der Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten zu analysieren, zu kontrollieren, und bei Missständen Abhilfe zu schaffen.
Der aktuelle Bericht der thyssenkrupp AG über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten nach dem LkSG sowie der Bericht des Vorjahres stehen Ihnen unten zum Download bereit.
Die laut aktueller Gesetzesauslegung in den Anwendungsbereich fallenden Konzerngesellschaften des thyssenkrupp Konzerns veröffentlichen ihre LkSG-Berichterstattung eigenständig auf ihren Websites.
- Bericht zum LkSG - Berichtszeitraum 01.10.2023 bis 30.09.2024
pdf | 167.63 kb - Bericht zum LkSG - Berichtszeitraum 01.01.2023 bis 30.09.2023
pdf | 675.19 kb
Unser Verständnis von Menschenrechten bei thyssenkrupp
Als internationales Unternehmen ist sich thyssenkrupp seiner Verantwortung bewusst und setzt sich für die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechts- und Umweltschutzstandards ein.
thyssenkrupp legt besonderen Wert auf die Einhaltung der Internationalen Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen unter Berücksichtigung der in den verschiedenen Ländern und Standorten geltenden Gesetze und Rechtsnormen, der grundlegenden Arbeitnehmerrechte der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung sowie die Anerkennung der Kernarbeitsnormen der ILO.
Bei thyssenkrupp ist jegliche Art von Kinderarbeit verboten und zu unterlassen. Kinder dürfen in ihrer Entwicklung nicht gehemmt werden. Ihre Würde ist zu respektieren und ihre Sicherheit sowie Gesundheit darf nicht beeinträchtigt, sondern muss durch geeignete Maßnahmen geschützt werden.
thyssenkrupp verpflichtet sich zu einem Arbeitsumfeld, welches durchgängig frei von jedweder Diskriminierung ist. Mitarbeitende dürfen nicht aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Nationalität, politischen oder sonstigen Überzeugungen, ethnischer Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität oder anderen Merkmalen benachteiligt, begünstigt oder belästigt werden.
Diversity-Management ist daher fester Bestand unser Personalpolitik. Dies haben wir u. a. in unserem Leitbild, den Prinzipien für Führungskräfte, mit der Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ sowie mit unserem Bekenntnis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie zur Free & Equal Initiative of the Human Rights Office (als eines der ersten 100 Unternehmen) festgeschrieben. Außerdem sind wir „Prout Employer“ und Mitglied im ddn (Das Demographie Netzwerk e.V.).
thyssenkrupp verpflichtet sich dazu, dass in unseren Unternehmen keine Form der Zwangs- oder Pflichtarbeit, der (modernen) Sklaverei oder des Menschenhandels zugelassen wird oder sich Gesellschaften des Unternehmens daran beteiligen. Sämtliche Tätigkeiten müssen auf freiwilliger Basis erfolgen. Mitarbeitenden muss es freistehen, sich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen in freier Entscheidung von ihrem Arbeitgeber zu trennen. Zwangsarbeit bezieht sich auf alle Formen der Schuldknechtschaft. thyssenkrupp untersagt sämtliche Überwachungsmaßnahmen, wie das Einbehalten von Identifikationsdokumenten, Pässen, Ausbildungsnachweisen, Arbeitserlaubnissen oder Kautionen als Beschäftigungsbedingung.
Unsere entsprechenden Aktivitäten werden im "thyssenkrupp Modern Slavery Statement 2020/2021" (s. o.) beschrieben, welches gemäß den Anforderungen des United Kingdom Modern Slavery Act (2015) sowie des Australian Modern Slavery Act (2018) verfasst wurde.
thyssenkrupp hält die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zur Arbeitszeit ein. Ist keine nationale gesetzliche Regelung vorhanden, gelten die internationalen Standards der ILO. Ferner wird erwartet, dass die Mitarbeitenden eine Vergütung erhalten, die mindestens im Einklang mit den jeweils geltenden nationalen Gesetzen und dem rechtlich gültigen und zu garantierenden Mindesteinkommen und Sozialleistungen stehen.
thyssenkrupp respektiert das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie den Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre seiner Mitarbeitenden. Der Schutz von personenbezogenen Daten, insbesondere der Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten, hat für thyssenkrupp besondere Bedeutung. Wir respektieren das Recht unserer Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten auf informationelle Selbstbestimmung.
thyssenkrupp hält die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ein und stellt menschengerechte Arbeitsbedingungen sicher. Um Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen bestmöglich vorzubeugen, erwartet thyssenkrupp den Aufbau und die Anwendung eines angemessenen Arbeitsschutzmanagements (z. B. gemäß ISO 45001). Dieses beinhaltet die Ermittlung, Bewertung und Reduzierung von tatsächlichen und potenziellen Unfall- und Gesundheitsrisiken, die Erfassung und Untersuchung von Vorfällen, die Schulung und Unterweisung von Mitarbeitenden in einer für sie verständlichen Form, die Bereitstellung von geeigneten Arbeitsmitteln und Schutzausrüstungen sowie angemessene Maßnahmen zur Notfallvorsorge und
-abwehr.
thyssenkrupp achtet, in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung, die Rechte der Mitarbeitenden, eine Arbeitnehmervertretung zu bilden, Kollektivverhandlungen zu führen und das Streikrecht. Der Beitritt oder die Gründung einer solchen Arbeitnehmervertretung dürfen nicht als Grund für Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen genutzt werden. Gewerkschaften müssen sich frei und in Übereinstimmung mit dem Gesetz des Bestimmungsortes betätigen dürfen.
thyssenkrupp verlangt, dass die jeweils geltenden nationalen Energie- und Umweltgesetze,
-regelungen und -standards eingehalten werden. Weiter verpflichtet sich thyssenkrupp, an energie- und umweltrelevanten Standorten ein Energie- und Umweltmanagementsystem aufzubauen und anzuwenden. Darüber hinaus wird erwartet, dass Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffe effizient und verantwortungsvoll genutzt werden. Zudem ergreift thyssenkrupp Maßnahmen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen zur Reduzierung direkter und indirekter CO2-Emissionen, und arbeitet an kontinuierlichen Verbesserungen, um unter anderem den Einsatz erneuerbarer Energien und alternativen Energiequellen weiter voranzutreiben.
Verantwortungsvolles Handeln ist ein wesentlicher Faktor in unserer wirtschaftlichen Tätigkeit und in unseren Beschaffungsprozessen. Wir vergeben Aufträge nicht nur nach rechtlichen, wirtschaftlichen, technischen und prozessbezogenen Kriterien, sondern auch auf der Grundlage von sozialen, ökologischen und ethischen Standards. Nachhaltigkeit spielt daher für thyssenkrupp eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für oder gegen einen Lieferanten. Wir erwarten, dass die Rechte Dritter geachtet und eventuelle Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung dieser internationalen Standards so gering wie möglich gehalten werden.
Setzen wir als thyssenkrupp zum Schutz unserer Betriebe und Betriebseinrichtungen Sicherheitskräfte ein, haben sie sich an unsere internen Vorgaben insbesondere in Bezug auf die Menschenrechte zu halten. Hierbei sind sie an den thyssenkrupp Code of Conduct bzw. bei externen Dienstleistern an den Supplier Code of Conduct gebunden.
Risikoanalyse und Risikomanagement
Der verantwortungsbewusste Umgang mit Risiken ist Teil der Corporate Governance von thyssenkrupp, denn für eine professionelle Unternehmensführung ist ein kontinuierliches und systematisches Management der unternehmerischen Risiken, aber auch der Chancen, von grundlegender Bedeutung.
thyssenkrupp überprüft und adaptiert den seit Jahren etablierten Prozess der Risikoanalyse in der Lieferkette für das gesamte Unternehmen auf die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Hierzu werden die unmittelbaren Lieferanten im Hinblick auf ihr Risikopotenzial mit Hilfe von zusätzlichen externen Risikoindizes sowie bereits vorhandenen weiteren Informationen (u. a. konkrete Erkenntnisse, bereits ergriffene Präventionsmaßnahmen) neu bewertet und nach Risikostufen priorisiert.
Die Priorisierung bildet die Grundlage für ein fokussiertes, proaktives Risiko- und Maßnahmenmanagement durch thyssenkrupp.
Prozessual wird die Risikoanalyse durch thyssenkrupp regelmäßig – mindestens jährlich – durchgeführt und berichtsfähig dokumentiert. Darüber hinaus kann eine anlassbezogene Risikoanalyse durchgeführt werden, wenn die durch thyssenkrupp ermittelte Risikoeinschätzung dies erfordert oder tatsächliche Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen – auch bei mittelbaren Lieferanten – vorliegen.
Organisation / Durchführung
thyssenkrupp hat eine effiziente Organisationsstruktur entwickelt, um eine stetige Kultur der Sensibilität im Umgang mit den Menschenrechten zu schaffen und die Menschenrechte im täglichen Geschäft konsequent zu gewährleisten.
Wir betrachten Menschenrechte als eine interdisziplinäre Aufgabe. Fachexpert:innen aus verschiedenen Group Functions sind für unterschiedliche Einzelaspekte der Menschenrechte zuständig.
Dieser integrierte Ansatz spiegelt sich auch in den Verantwortlichkeiten unserer Vorstandsmitglieder wider. Während unser Vorstandsvorsitzender die Ressortverantwortung für das Thema Nachhaltigkeit trägt, ist unser Finanzvorstand für unser unternehmensweites Risikomanagement und unser Personalvorstand für die Themen Human Resources und Legal & Compliance zuständig.
Die Fachexpert:innen aus den verschiedenen Group Functions kommen regelmäßig zusammen, um die Menschenrechtsaktivitäten zu erörtern und funktionsübergreifenden Bedarf für die weitere Verbesserung unseres Menschenrechtsansatzes zu ermitteln. Zu unseren Fachexpert:innen gehören Vertreter:innen der Abteilungen Technology, Innovation & Sustainability, Legal & Compliance, Controlling, Accounting & Risk, Human Relations Management, Occupational Safety & Health, Procurement & Supply Management sowie Communications. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch zwischen diesen Abteilungen und den Expert:innen aus unseren Geschäften statt, um sicherzustellen, dass Best-Practice-Beispiele identifiziert und innerhalb von thyssenkrupp kommuniziert werden.
Fester Bestandteil unseres strategischen Lieferantenmanagements ist die jährliche Auswahl von Lieferanten, bei denen wir Nachhaltigkeitsaudits durchführen. In den Audits prüfen wir bei den Lieferanten vor Ort, ob sie die Grundsätze einhalten und ob somit unsere Anforderungen dauerhaft erfüllt sind. Im Verlauf der Nachhaltigkeitsaudits wird ein besonderer Fokus auf die Wahrung der Menschenrechte gelegt, etwa mit Blick auf die Arbeitsbedingungen. Die zu prüfenden Lieferanten wählen wir anhand unternehmensweit vorgegebener länder- bzw. branchenbezogener Risikokriterien aus. Wenn nötig, werden im Zuge der Audits auch Verbesserungsmaßnahmen beschlossen, deren Umsetzung wir im Anschluss überprüfen. Damit unterstützen wir die Weiterentwicklung unserer Lieferanten und reduzieren gleichzeitig unsere Risiken sowie potenziell negative Auswirkungen entlang der Lieferkette.
Über unsere Nachhaltigkeitsagenda einschließlich unserer Menschenrechtsaktivitäten wird ausführlich im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung integriert im Geschäftsbericht, im LkSG-Bericht des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie auf unserer Website informiert. Unser aktuelles Modern Slavery Statement finden Sie oben auf dieser Seite.
Ein Online-Meldesystem ermöglicht es den Mitarbeitenden oder auch Personen von außerhalb des Unternehmens, jederzeit Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße anonym zu melden. Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das IFA können ebenso anonym hier gemeldet werden.