Compliance-Programm
thyssenkrupp hat mit dem Leitbild, dem Code of Conduct und dem Compliance Commitment ein eindeutiges Bekenntnis zur Einhaltung der internen und externen rechtlichen Vorgaben abgegeben. Diese Pflicht gilt für sämtliche Unternehmen, jede Führungskraft und jeden Mitarbeiter.
Besondere Risikofelder werden vom thyssenkrupp Compliance Programm umfasst, das in der Verantwortung der Group-Function Legal & Compliance liegt und auf den drei Säulen „Informieren und Beraten“, „Identifizieren“ sowie „Berichten und Handeln“ ruht.
Dieses Programm ist eng mit dem Risikomanagement und unserem internen Kontrollsystem verzahnt. Damit wollen wir erreichen, dass Compliance fester Bestandteil eines jeden Geschäftsprozesses wird. Inhaltliche Schwerpunkte des Programms sind die Kernthemen Antikorruption, Kartellrecht, Datenschutz, Geldwäscheprävention und Außenwirtschaftsrecht. Darüber hinaus steht die Compliance-Funktion den gruppenweit jeweils unmittelbar zuständigen Bereichen bei den sogenannten Weiteren Compliance-Themen Arbeitssicherheit, Fremdpersonaleinsatz, Gleichbehandlung, Informationssicherheit, Lieferanten-Compliance und Umweltschutz beratend, koordinierend und konsolidierend zur Seite. Die inhaltliche Verantwortung trägt dabei jeweils die zuständige Fachfunktion oder das jeweilige Segment. Dadurch wird sichergestellt, dass das Compliance-Verständnis in allen Unternehmensbereichen dem Leitbild von thyssenkrupp folgt, Compliance-Funktion und inhaltlich Verantwortliche sich intensiv austauschen und die Synergien, die dadurch insbesondere in der Organisation sowie bei Prozessen und Methoden entstehen, genutzt werden. Das bedeutet auch, dass die Compliance-Funktion gemeinsam mit den Verantwortlichen in den jeweiligen Fachfunktionen die Berichterstattung und die Zuständigkeiten für die jeweiligen Themenfelder mitgestaltet.
Die drei Säulen unseres Compliance-Programms
Unsere Compliance Officer haben die Mitarbeiter weltweit über maßgebliche gesetzliche Bestimmungen, konzernweite interne Richtlinien sowie in konkreten Einzelfällen informiert, geschult und beraten. Im Berichtsjahr wurden mehr als 5.000 Teilnehmer im Rahmen von Schulungen sensibilisiert, die zum Teil physisch und zum Teil aufgrund der neuen Formen des Zusammenarbeitens virtuell stattfanden. Die Schulungen umfassen alle Kernthemen des thyssenkrupp Compliance-Programms. Es läuft die nunmehr fünfte Runde des Compliance-E-Learning-Programms zu den Themen Antikorruption und Kartellrecht. Bis zum Ende des vergangenen Geschäftsjahres haben Mitarbeiter, bereinigt um Abgänge, insgesamt über 23.200 Kurse ein-schließlich der E-Learning-Formate zu Compliance im Einkauf und zum Datenschutz absolviert. Der E-Learning-Kurs Compliance@thyssenkrupp umfasst grundsätzliches Basiswissen zu Compliance bei thyssenkrupp und ist allen Mitarbeitern mit E-Mail-Adresse zugewiesen. Die Teilnahme ist, anders als bei den vorgenannten Kursen, freiwillig; mehr als 7.100 Mitarbeiter haben ihn im Berichtsjahr absolviert.
Unsere Compliance Officer führten auch im Berichtsjahr auf die Kernthemen bezogene anlassunabhängige und verdachtsbedingte Compliance-Audits und -Untersuchungen durch. Diese dienen dazu, kritische Geschäftsaktivitäten in einem risikoorientierten, strukturierten Audit-Ansatz regelmäßig zu überprüfen. Wesentliche Elemente bei der Identifikation von Compliance-Risiken sind das Whistleblower-System sowie der direkte Kontakt zum Vorgesetzten oder zur Compliance-Funktion als Kanäle, über die Mitarbeiter und Externe auf eventuelle Gesetzes- oder Richtlinienverstöße hinweisen können. Dafür stehen auch eine zentrale Hotline und eine zentrale E-Mail-Adresse zur Verfügung. Der Hinweis auf eventuelle Gesetzes- oder Richtlinienverstöße ist auf Wunsch des Hinweisgebers auch ohne Offenlegung der Identität möglich.
Die intensive Compliance-Berichterstattung umfasst neben den regelmäßigen Berichten an Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss alle Ebenen unseres Konzerns – den Vorstand der thyssenkrupp AG, die Vorstände der Segmente und Geschäftsführungen der Konzernunternehmen sowie die regional Verantwortlichen und Projektleiter mit Marktverantwortung. Bei nachgewiesenen Verstößen greift unsere „Null Toleranz“-Leitlinie: Gegen die Betroffenen werden, sofern erforderlich, konsequent Sanktionen verhängt.